Rechtsanwältin für Datenschutz im Gesundheitswesen
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Sie haben ein Schreiben von der Datenschutzaufsichtsbehörde erhalten


und befürchten, dass Ihnen Nachteile entstehen werden, z.B. durch finanzielle Einbußen, Imageschäden durch die Presse, oder auch Auftragsrückgang.

Behördenschreiben sind in der Regel mit Fristen verbunden, z.B. einer Äußerungsfrist zu einem bestimmten Vorfall.

Gerade in solchen Fällen ist Bedacht und Weitsicht geboten. Mit einer gut vorbereiteten und fundierten Antwort kann man sogar bei den Behörden gut punkten.

Es kommt vor, dass eine betroffene Person, wie z.B. ein Patient oder ein Nutzer sich bei einer Aufsichtsbehörde über Ihr Unternehmen beschwert hat.

Auch hier gilt: Ruhe bewahren und geschickt vorgehen. Dank meiner Expertise im Umgang und Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und in der EU, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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