Abhängig von der Situation, in der sich Ihr Unternehmen sich gerade befindet, ist das richtige Handeln gefragt.
Ist noch keine Datenpanne vorgekommen? Super! Es wird Zeit, sich die Prozesse zum Umgang mit Datenpannen zu überprüfen und ggf. nachzubessern. Denn, im Falle eines Datenlecks, hat der Verantwortliche 72 Stunden Zeit (unabhängig von dem Wochentag), um den Vorfall bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde anzuzeigen. Es bedarf eines klaren Plans, was genau in solchen Fällen zu tun ist.
Kritischer wird es, wenn eine Datenpanne – wie es schon mehrfach nach der Einführung der DSGVO vorgekommen – tatsächlich passiert ist. Dabei ist wichtig den Sachverhalt mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl zu prüfen und abzuwägen, ob eine Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlich ist. Besonders für Verantwortliche im Gesundheitsbereich ist die Vorbeugung von und der Umgang mit den Datenpannen ein grundlegender Baustein des Datenschutz-Managements ausmacht.
Bereitet Ihnen das Thema Datenpannen noch Sorgen? Lassen Sie uns das gemeinsam angehen und die Datenschutz-Compliance in Ihrem Unternehmen nachhaltig verbessern.