Verantwortliche, die Gesundheitsdaten verarbeiten, stehen vor speziellen Herausforderungen,
denn es handelt sich um besonders schützenswerte personenbezogene Daten.
Es muss z.B. immer eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor der Verarbeitung der Gesundheitsdaten durchgeführt werden.
Für die Verarbeitung der besonders schützenswerten Daten stellt die DSGVO sowie weitere Datenschutzvorschriften, wie z.B. E-Health-Gesetz, Digitale-Versorgung-Gesetz, Patienten-Datenschutzgesetz, zusätzliche strenge Anforderungen an Unternehmen.
Egal ob Gesundheits-App oder Wearable, Online-Sprechstunde oder KIS, Online-Apotheke, Online-Rezept, Telematik-Infrastruktur, Einwilligungen in die Verarbeitung der Gesundheitsdaten, elektronische Patientenakte, Datenspende oder Verwendung der Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken, der Verantwortliche ist gefragt. Weitere Besonderheiten zeigen sich bei kirchlichen oder auch öffentlichen Trägern von Gesundheitseinrichtungen.