Rechtsanwältin für Datenschutz im Gesundheitswesen
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Konzerndatenschutz

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Vielen Verantwortlichen ist nicht bewusst, dass im Rahmen eines Konzerns der Datenschutz sich grundlegend von den üblichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen unterscheidet.


Es gibt keinen Konzernprivileg im Datenschutz. Vielmehr muss jede einzelne Vertragsbeziehung im Konzern nach DSGVO-Vorschriften dokumentiert und die Prozesse entsprechend aufgesetzt werden.

Sind die Konzerngesellschaften weltweit verstreut, so wird die Sache noch komplexer, denn es kommen lokale Datenschutzvorschriften dazu, die in die Konzernstrukturen integriert werden müssen.

Besonders in einem globalen Unternehmen ist das gleiche Verständnis für Datenschutzfragen eine zentrale Voraussetzung für Erfolg.

Ein effizientes und flexibles Datenschutzmanagement bildet die Grundlage für einen rechtssicheren Datenaustausch im Konzern. Dazu gehört unter anderen die Erstellung der internen verbindlichen Datenschutzvorschriften.

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